Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E- Mail: [email protected] , PEC: [email protected]
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: [email protected], PEC: [email protected]
Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, zum Zweck der Erbringung des angeforderten Newsletter-Dienstes verarbeitet. Aus diesem Grund werden die Daten nur so lange gespeichert, wie der Newsletter-Dienst aktiv ist.
Die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung liegt in den institutionellen Aufgaben des Amtes für Jugendarbeit gemäß Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13 in geltender Fassung. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor des Amtes für Jugendarbeit, E-Mail: konrad.pamer@provinz.bz.it
Die Abstellung des Newsletter-Dienstes kann von der betroffenen Person jederzeit über den Link im Newsletter beantragt werden.
Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Interesse ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere statistische Daten festgehalten. Dazu werden Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen: Die Daten werden in die Vereinigten Staaten übermittelt, die trotz eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 der DSGVO nicht ein Schutzniveau gewährleisten könnten, das jenem im Europäischen Wirtschaftsraum im Wesentlichen entspricht.
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer: Die Daten werden bis zur Abstellung des Newsletter -Dienstes seitens des Nutzers gespeichert. Die Abstellung erfolgt über den Link im Newsletter.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, im Bereich Transparente Verwaltung - Weitere Inhalte - Zusätzliche Informationen zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.